Bei hundeglücklich können Sie die Gehorsamsprüfung ablegen. Dies verschafft Ihnen mehr Freiraum und Ihrem Hund mehr Freilauf.
Bei einem kostenlosen Vortreffen ist Zeit für ein Check-up:
Was wird benötigt - Wie ist der Ablauf - Wie prüfbereit ist Ihr Hund?
Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und die erforderlichen Formulare.
So können Sie ganz entspannt die Prüfung bestehen.
Und es heißt dann bald auch für Sie:
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei o. g. Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten.
Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.
Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge unter unterschiedlich schwierigen Ablenkungsstufen zu prüfen.
Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:
Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:
Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt.
(Quelle: Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes - HundeGDVO vom 21. März 2006)
Bewertet wird während der Prüfung der Hundeführer/in UND der Hund.
Ein Nichtbestehen ergibt sich grundsätzlich, wenn
oder wenn
Nach erfolgreich bestandener Gehorsamsprüfung bekommt der Hundeführer/in bzw. das jeweilige Mensch-Hund-Team u.a. die gelbe „Befreiungskarte“ ausgestellt, die er mit einem entsprechenden Identitätsnachweis bei jedem Hunde-Spaziergang mit sich führen sollte.
Parkgeflüster setzt so manche Mär der Hamburger Hundewelt in Umlauf.
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