mobile hundeschule * verhaltensberatung
Telefon : 040 - 87 87 54 36
Mobil : 0178 - 180 65 60

bin@hundegluecklich.de

email:
nachricht:
preloader

Nachricht wurde gesendet!

Senden

Die Nachricht konnte nicht gesendet werden!

HH HUNDEGESETZ
VORAUSSETZUNG
INHALT
GEHORSAMSPRÜFUNG

LeinenFrei in Hamburg

Bei hundeglücklich können Sie die Gehorsamsprüfung ablegen. Dies verschafft Ihnen mehr Freiraum und Ihrem Hund mehr Freilauf.

Bei einem kostenlosen Vortreffen ist Zeit für ein Check-up: Was wird benötigt - Wie ist der Ablauf - Wie prüfbereit ist Ihr Hund?
Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und die erforderlichen Formulare.

So können Sie ganz entspannt die Prüfung bestehen.

Und es heißt dann bald auch für Sie:

LeinenFrei in Hamburg

Inhalt der Gehorsamsprüfung

Gehorsamsübungen

  • Gehen an lockerer Leine

    Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.

  • Sitz, Platz, Steh

    Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei o. g. Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.

  • Bleib

    Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten.

  • Kommen auf Ruf

    Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.

Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge unter unterschiedlich schwierigen Ablenkungsstufen zu prüfen.

Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:

  • Personen (Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen/kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen (dreimal in verschiedenen Situationen)
  • Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund
  • eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ihm die Hand und fängt ein Gespräch an
  • eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf
  • der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe

Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:

  • festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
  • Halti
  • Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Leine
  • Pfeife

Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt.

(Quelle: Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes - HundeGDVO vom 21. März 2006)

Voraussetzungen für die Gehorsamsprüfung:

  • der Hund ist mindestens 12 Monate alt ist
  • der Hund ist fälschungssicher gekennzeichnet (z.B. Mikrochip)
  • für den Hund liegt eine Haftpflichtversicherung vor (Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro, ohne Selbstbeteiligung oder höchstens von 500 Euro)
  • der Hund ist im zentralen Register angemeldet (Anmeldung über das Internet oder in den Kundenzentren der Bezirksämter)
  • der Hund des zu prüfenden Gespanns ist nicht als gefährlicher Hund einzustufen (siehe Hundegesetz) bzw. wurde für diesen kein Leinen- oder Maulkorbzwang angeordnet
  • dem Hundehalter/Hundeführer darf das Halten und/oder Führen dieses Hundes oder generell von Hunden nicht untersagt worden sein.

Zur Prüfung mitzubringen sind:

  • das Formular „Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht“ - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • eine Kopie der Anmeldung im Hunderegister
  • ein Identitätsnachweis der zu prüfenden Person (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Nachweis der Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • individuelle Hilfsmittel für den Hund (siehe `Inhalt der Gehorsamsprüfung´)
  • nicht zu vergessen: Gute Laune.

Bewertet wird während der Prüfung der Hundeführer/in UND der Hund.

Ein Nichtbestehen ergibt sich grundsätzlich, wenn

  • der Hundeführer/In seinen Hund nicht kontrollieren kann
  • der Hundeführer/In einen übertrieben harten Umgang mit seinem Hund zeigt
  • der Hundeführer/In sich rücksichtlos Dritten gegenüber verhält

oder wenn

  • der Hund sich in einer Situation minutenlang nicht kontrollieren lässt
  • der Hund andere Menschen, Lebewesen belästigt oder gar angreift
  • der Hund Aufgaben der Prüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt.

Nach erfolgreich bestandener Gehorsamsprüfung bekommt der Hundeführer/in bzw. das jeweilige Mensch-Hund-Team u.a. die gelbe „Befreiungskarte“ ausgestellt, die er mit einem entsprechenden Identitätsnachweis bei jedem Hunde-Spaziergang mit sich führen sollte.

Rundherum Hund in Hamburg

Parkgeflüster setzt so manche Mär der Hamburger Hundewelt in Umlauf.
Wer es wirklich wissen will, findet den aktuellen gesetzlichen Stand
über Anmeldung, Anleinpflicht, Auslaufzonen und Co unter: